Allgemeine Geschäftsbedingungen

WICHTIGE BESTIMMUNGEN

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen dem Dienstleister, Bildkraft Inh. Jörg Heinze (nachfolgend Bildkraft genannt) und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von Bildkraft in Anspruch nehmen (nachfolgend Auftraggeber genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mit Erteilung eines Auftrages an Bildkraft auf der Grundlage eines Angebotes gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Auftraggeber oder Käufer ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote von Bildkraft sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie die Auftragsbestätigung durch Bildkraft bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Form (eMail oder Telefax).

§3 Gewährleistung und Haftung

Bildkraft verpflichtet sich, die Sachleistungen funktionsfähig zu übergeben. Die Übergabe erfolgt im Lager von Bildkraft. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. Eine Haftung von Bildkraft für Sach- und Personenschäden, die sich aus einer Nutzung der Sachleistung ergeben könnten, ist ausgeschlossen.

§4 Gebrauchsüberlassung / Mängel / Nutzung / Rückgabe im Falle von Vermietungsleistungen

1. Bei den von Bildkraft vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwändige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.

2. Der Auftraggeber (Mieter) ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit, Mangelfreiheit und richtiger Funktion zu überzeugen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.

3. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt Bildkraft zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

4. Der Auftraggeber (Mieter) hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Schwankungen hat der Mieter einzustehen.

Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber Bildkraft anzuzeigen.

Der Mieter sichert Bildkraft zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des
Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Projektorlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.

5. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so ist Bildkraft hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, Bildkraft nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

§5 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers

Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass der Auftraggeber die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Sachleistungen bei Übergabe gem. § 4, Ziffer 2, überprüft hat und der Mangel der Sachleistung unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist Bildkraft nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt.

Ist Bildkraft zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Übrigen sind ausgeschlossen.

§6 Schadensersatz

Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung.
Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Bildkraft beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von Bildkraft ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von Bildkraft. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere den UVV, DGUV und der VDE, zu sorgen.
Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden.

§7 Preise / Zahlungen / Rücktritt des Auftraggebers

1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt in solchen Fällen per Vorauskasse. Bildkraft behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.

2. Rechnungen müssen vom Kunden zur vereinbarten Fälligkeit gezahlt werden. EU Auslandskunden, die eine Umsatzsteuerfreie Rechnung wünschen, müssen Bildkraft ihre VAT ID.Nr. mitteilen; Kunden außerhalb der EU benötigen eine Bescheinigung ihrer Steuerbehörde, die ihren Unternehmerstatus bescheinigt. Liegt keine dieser Bestätigungen vor, wird Bildkraft die deutsche Umsatzsteuer berechnen.

3. Der Rechnungsbetrag wird fällig mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber bei Selbstabholung bzw. bei
Versandbereitschaft mit Übergabe an Spedition / Kurier und gilt ab ausgewiesenem Rechnungsdatum.
Damit befindet sich die Ware im Gefahrenübergang zum Auftraggeber, unabhängig vom eigentlichen
Einsatzzeitraum. Es gilt das jeweils individuell bzw. auftragsbezogen vereinbarte Zahlungsziel.

4. Der Auftraggeber kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann Bildkraft ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 8 % p.A. über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von Bildkraft bleiben unberührt.

§8 Eigentumsvorbehalt

Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung im verlängerten Eigentumsvorbehalt von Bildkraft.

§9 Schlussbestimmungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Bildkraft und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand von Bildkraft in Dresden.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Dresden, März 2021